Ausbildung
Flurförderzeuge

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge erfordern besondere Fähigkeiten und Kenntnisse von den Bedienern. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sie nur von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern geführt werden dürfen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung erhalten die Teilnehmer den Flurfördermittelschein, der oft auch als "Staplerschein" bezeichnet wird.

Diese Qualifikation, der Staplerschein, gewährleistet, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt und beherrscht. Damit sollen mögliche Gefahren und Risiken für sich selbst und andere richtig eingeschätzt und vermieden werden können. Der Erwerb des Staplerscheins stellt sicher, dass Fahrer die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen besitzen, um Flurförderzeuge sicher und verantwortungsbewusst zu bedienen.

Rechtsgrundlagen
Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" (ehemals BGV D 27) dürfen Unternehmen nur Personen mit bestimmten Voraussetzungen mit dem eigenständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen.

 Hierbei gelten folgende Anforderungen:
- Mindestalter von 18 Jahren: Um ein Flurförderzeug zu bedienen, muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein.
- Eignung und Ausbildung: Die betreffende Person muss für diese Tätigkeit geeignet sein und über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
- Nachweis der Befähigung: Der Nachweis der Befähigung, zum Beispiel durch den Erwerb des Staplerscheins oder Flurfördermittelscheins, ist erforderlich.

Diese rechtlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass nur geeignete und ausgebildete Personen Flurförderzeuge bedienen und somit die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet wird.

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Module im Überblick

Rechtsgrundlagen

In diesem Modul werden die rechtlichen Grundlagen für das Bedienen von Flurförderzeugen behandelt. Dazu gehören gesetzliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und relevante Vorschriften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Voraussetzungen

Hier werden die Voraussetzungen erläutert, die erfüllt sein müssen, um den Staplerschein zu erwerben. Dazu zählen das Mindestalter, gesundheitliche Eignung und gegebenenfalls erforderliche Vorkenntnisse oder Qualifikationen.

Die Ausbildung

Dieses Modul behandelt den Ablauf und die Inhalte der Staplerschein-Ausbildung. Es werden die verschiedenen Schulungsformate und -möglichkeiten vorgestellt sowie der zeitliche Rahmen und die Inhalte des Ausbildungsprogramms erläutert.

Theorie

In der theoretischen Ausbildung werden grundlegende Kenntnisse vermittelt, die für das sichere Bedienen von Flurförderzeugen erforderlich sind. Dazu gehören Themen wie Fahrphysik, Lastenaufnahme und -sicherung, Verkehrsregeln und Gefahrenabwehrmaßnahmen.

Praxis

In diesem Modul erfolgt die praktische Ausbildung am Flurförderzeug. Die Teilnehmer üben das Fahrverhalten, das Be- und Entladen von Lasten, das Rangieren in engen Bereichen und das Einhalten von Sicherheitsvorschriften. Dabei wird auf individuelle Fähigkeiten und Herausforderungen eingegangen.

Abschlussprüfung

Am Ende der Staplerausbildung steht die Abschlussprüfung. Hier werden sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten überprüft. Die erfolgreiche Teilnahme und bestandene Prüfung führen zum Erwerb des Staplerscheins, der die Befähigung zum eigenständigen Bedienen von Flurförderzeugen bescheinigt.

Kontakt

Bei Fragen zur Ausbildung und Schulung im Umgang mit Flurförderzeugen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team von erfahrenen Ausbildern und Fachexperten berät Sie umfassend und unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Flurförderzeug-Schulungen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr über die effektive und sichere Bedienung von Flurförderzeugen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und Ihre Mitarbeiter mit fundiertem Wissen auszustatten.

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