Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen im Personenverkehr und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr müssen eine spezielle Qualifikation nachweisen. Fahrer, die nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw. 10.09.2009 (Güterverkehr) einen Führerschein der Klassen C1, C, D1 oder D erworben haben, müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erfolgreich absolvieren. Eine beschleunigte Grundqualifikation beinhaltet in der Regel folgende Bestandteile: Schulungen zu den Grundlagen der Verkehrssicherheit, den Sozialvorschriften und Arbeitszeitregelungen, der Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit sowie zu Service, Kundenorientierung und Konfliktmanagement im Berufsalltag als Fahrer. Busfahrer mit einer Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 oder Lkw-Fahrer mit einer Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 fallen unter die Besitzstandregelung und benötigen keine Grundqualifikation. Lkw-Fahrer müssen lediglich eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren, um den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erhalten.
Für Bus- und Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor den genannten Stichtagen verloren haben und diese wiedererlangen, gilt ebenfalls die Besitzstandregelung gemäß der Änderung des BKrFQG im Mai 2011. Ausbildungsumfang Die beschleunigten Grundqualifikation ist eine Schulung von 140 Stunden:130 Stunden (a 60 Minuten) Theorie10 Stunden (a 60 Minuten) praktisches Fahren Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme Für die Förderung beruflicher Weiterbildung. Maßnahmennummer: M-03593-19444 Weiterführende Links Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
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